Barrierefreie Website: Audit, Beratung und Umsetzung

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für viele Websites und Onlineshops. Unabhängig davon: Eine barrierefreie Website erreicht mehr Menschen und ist meist auch für Suchmaschinen besser lesbar.
Kurz erklärt

Eine barrierefreie Website lässt sich von allen nutzen, auch mit Screenreader, nur mit der Tastatur oder bei eingeschränktem Sehen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verlangt das seit dem 28. Juni 2025 von Unternehmen, die online Leistungen an Verbraucher anbieten, etwa Onlineshops und Buchungsstrecken. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz.

Leistungen

Barrierefreiheit-Audit

Prüfung nach WCAG 2.2 mit automatischen Tests und manueller Prüfung (Tastatur, Screenreader, Kontraste).

Beratung zum BFSG

Ob und wie das Gesetz für Sie gilt. Das ersetzt keine Rechtsberatung.

Umsetzung

Selbst umgesetzt oder als Begleitung Ihrer Entwickler.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Pflichtangabe für Ihre Website erstellen.

Barrierefreiheit und SEO

Überschriften-Struktur, Alternativtexte und klare Sprache helfen Screenreadern und Suchmaschinen gleichermaßen.

So läuft die Zusammenarbeit ab

1

Kostenloses Erstgespräch

Höchstens 30 Minuten: Ziele, Ausgangslage und ob ich Ihnen wirklich helfen kann.

2

Bestandsaufnahme

Ich sehe mir Ihre Website und Ihre Daten an.

3

Maßnahmenplan

Priorisiert nach Wirkung und Aufwand.

4

Umsetzung und Betreuung

Selbst umgesetzt oder mit Ihrem Team, ohne Mindestlaufzeit.

Barrierefreiheit-Beratung statt Agentur

MerkmalFreelancerTypische Agentur
AnsprechpartnerImmer derselbe, der auch die Arbeit machtOft wechselnd, mit Account-Management dazwischen
KostenKein Aufschlag für Account-ManagementOverhead und Abstimmungsrunden im Preis
LaufzeitKeine Mindestlaufzeit, jederzeit kündbarHäufig Mindestlaufzeiten
UmsetzungSelbst umgesetzt oder mit Ihrem TeamVerteilt auf mehrere Personen
Sehr großer UmfangBegrenzt, ein AnsprechpartnerStärke der Agentur, wenn viele Disziplinen parallel laufen

Preise

Für kurzfristige Einsätze arbeite ich mit Tagessätzen ab 700 €. Längere Projekte und laufende Betreuung kalkuliere ich individuell nach dem kostenlosen Erstgespräch. Sie bekommen vorab ein Angebot mit festem Umfang.

Tagessatz
ab 700 €

Häufige Fragen

Gilt das BFSG für meine Website?

Das hängt davon ab, ob Sie Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen und wie groß Ihr Unternehmen ist. Ich prüfe das mit Ihnen; im Zweifel klären Sie es mit Ihrer Rechtsberatung.

Was kostet ein Barrierefreiheit-Audit?

Für kurzfristige Einsätze arbeite ich mit Tagessätzen ab 700 €. Der Aufwand hängt vor allem von der Zahl der Seitentypen und Formulare ab. Nach dem kostenlosen Erstgespräch bekommen Sie ein Angebot mit festem Umfang.

Nach welchem Standard prüfen Sie?

Ich prüfe nach WCAG 2.2 auf Stufe AA. Damit sind auch die Anforderungen der europäischen Norm EN 301 549 abgedeckt, auf die sich das BFSG stützt. Die Norm beruht derzeit auf WCAG 2.1 AA.

Reicht ein Overlay-Plugin für Barrierefreiheit?

Nein. Overlays und Barrierefreiheits-Widgets beheben die Ursachen im Code nicht und können Menschen mit Screenreader sogar stören. Barrierefreiheit entsteht in Struktur, Inhalten und Code.

Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?

Eine Seite, die beschreibt, wie barrierefrei Ihre Website ist, wo es noch Einschränkungen gibt und wie Nutzer Barrieren melden können. Für Dienstleistungen, die unter das BFSG fallen, sind solche Angaben Pflicht. Ich erstelle sie mit Ihnen.

Barrierefreiheit prüfen lassen

Das Erstgespräch ist kostenlos und dauert höchstens 30 Minuten. Ich höre zu, was Sie vorhaben, und wir klären gemeinsam, ob ich Ihnen wirklich helfen kann.