Seit der DSGVO spielen Cookie-Banner eine große Rolle im Online-Marketing. Besonders im E-Commerce-SEO habe ich immer wieder damit zu tun. Für meine SEO-Kunden und mich geht es um einen Spagat zwischen Datenschutz und Nutzerdaten. Dazu kommen Aspekte wie Corporate Design, Markentonalität und nicht zuletzt digitale Barrierefreiheit. Worauf es beim Cookie-Banner-Design ankommt, erfahren Sie in diesem Ratgeber. Los geht’s!
Die wichtigste Frage zum Cookie-Banner
Meine Frage an Sie oder den Website-Admin lautet:
Benötigen Sie das Cookie-Banner?
Die Frage überrascht Sie vielleicht, gut so. Dann sollten Sie die Antwort auf diese Frage gründlich prüfen (lassen). In meinem Beratungsalltag erlebe ich es häufig. Ein ganzes Arsenal an Trackings wurde für viel Geld verbaut. Nur nutzt niemand diese Daten und es wird auf die mögliche künftige Nutzung verwiesen.
Vielleicht brauchen wir die Daten später einmal.
Gerade im SEO für KMU sind die durch ein Standard-Tracking nutzbaren Daten kaum relevant für die Suchmaschinenoptimierung. Deshalb werden sie auch nicht genutzt, vermutlich auch nicht in der Zukunft. Und das gilt meiner Meinung ganz besonders im SEO für Steuerberater und auch für das Anwalt-SEO.
Sollten Sie aber ein Cookie-Banner für das Consent-Management Ihres User-Trackings tatsächlich benötigen, finden Sie nachfolgend die wichtigsten Tipps zum korrekten Einsatz des Banners.
Fehlendes Consent-Management
Die User Ihres Webauftritts sollten immer eine einfache Möglichkeit haben, nur die notwendigen Cookies zu akzeptieren. Deshalb sollte Ihr Cookie-Banner immer drei Schaltflächen anbieten:
- Akzeptieren (alle Cookies)
- Ablehnen (nur notwendige Cookies)
- Einstellungen (detaillierte Auswahl nach Kategorien)
Bei der Beschriftung der Buttons dürfen Sie gerne kreativ werden. Nur der Zweck jedes Buttons sollte eindeutig und verständlich sein. Varianten für die beiden ersten Buttons könnten somit auch lauten „Zustimmen“ und „Essenziellen Cookies zustimmen“.
Standardmäßige Aktivierung (Opt-out)
Häufig sehe ich Webauftritte, bei denen die für mich als User nachteiligsten Einstellung standardmäßig aktiviert sind. Egal, ob es um Checkboxen, Toggle oder Radio Button handelt, das niemals eine gute Idee.
Denn Ihre user müssen dadurch aktiv „deaktivieren“, also den Opt-out wählen. Genau dieser erzwungene Opt-out verstößt gegen die DSGVO. Danach sollte der Standardzustand immer „Aus“ sein. Besuchende müssen jeden Regler aktiv auf „Ein“ setzen, um Performance-, Analyse- oder Marketing-Cookies zu erlauben.
Unzulässiges „berechtigtes Interesse“
Manche Anbieter setzen Tracking-Cookies einfach auf Basis eines angeblichen „berechtigten Interesses“ ein und erwecken so den Eindruck, eine aktive Einwilligung sei gar nicht nötig. Dokumentieren Sie stattdessen im Vorfeld sorgfältig, ob tatsächlich ein legitimer Grund vorliegt. Existiert kein berechtigtes Interesse, holen Sie die Einwilligung Ihrer Besucher aktiv ein.
Falsch kategorisierte Cookies
Technisch notwendige Cookies dürfen Sie ohne Einwilligung laden, alle anderen – etwa für Werbung oder Analysen – nur nach ausdrücklicher Zustimmung. Wenn Sie diese Gruppen vermischen oder falsch etikettieren, verletzen Sie Datenschutzvorgaben und nehmen Ihren Nutzern die Kontrolle. Achten Sie deshalb genau darauf, jede Cookie-Kategorie eindeutig zu beschreiben und nur nach „Opt-in“ auszuliefern.
Fehlender Hinweis auf das Widerrufsrecht
Ein Cookie-Banner ohne Hinweis auf den Widerruf ist unvollständig und verstößt gegen die DSGVO-Aufklärungspflichten. Fügen Sie deshalb direkt im Banner einen kurzen Satz ein.
Keine einfache Widerrufsmöglichkeit
Auch wenn Sie auf den Widerruf hinweisen, nutzen viele Websites danach keine permanente Möglichkeit, die Einwilligung anzupassen. Sorgen Sie für einen gut sichtbaren, jederzeit verfügbaren Link zu den Cookie-Einstellungen. Meine Empfehlung ist der Footer und über die Datenschutzerklärung.
Das mag übertrieben klingen, aber denken Sie daran: Ein Widerruf muss genauso unkompliziert sein wie die Erteilung.
Unzulässiges Nudging durch Design
Ein Design, das den „Akzeptieren“-Button größer, farbiger oder an prominenterer Stelle zeigt als „Ablehnen“, manipuliert die Nutzerentscheidung. Gestalten Sie beide Optionen optisch gleichwertig und mit vergleichbarem Kontrast, damit Ihre Besucher wirklich frei wählen können.
Praxistipps
Musterformulierung für den Bannertext
Sie können Ihre Einstellungen jederzeit anpassen sowie Ihre Einwilligung widerrufen. Nutzen Sie dafür den Button „Cookie-Einstellungen“ im Website-Footer oder in der Datenschutzerklärung.
Barrierefreiheit
Ab dem 28. Juni 2025 muss Ihr Cookie-Banner barrierefrei gestaltet sein. Zumindest dann, wenn Sie unter das BFSG fallen. Die meiner Meinung nach wichtigsten Aspekte sind:
- Ausreichende Schriftgröße
- Gute Farbkontraste
- Tastaturbedienbarkeit
- Screenreader-Kompatibilität