Eine barrierefreie Website lässt sich von allen nutzen, auch mit Screenreader, nur mit der Tastatur oder bei eingeschränktem Sehen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verlangt das seit dem 28. Juni 2025 von Unternehmen, die online Leistungen an Verbraucher anbieten, etwa Onlineshops und Buchungsstrecken. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz.
Prüfung nach WCAG 2.2 mit automatischen Tests und manueller Prüfung (Tastatur, Screenreader, Kontraste).
Ob und wie das Gesetz für Sie gilt. Das ersetzt keine Rechtsberatung.
Selbst umgesetzt oder als Begleitung Ihrer Entwickler.
Die Pflichtangabe für Ihre Website erstellen.
Überschriften-Struktur, Alternativtexte und klare Sprache helfen Screenreadern und Suchmaschinen gleichermaßen.
Höchstens 30 Minuten: Ziele, Ausgangslage und ob ich Ihnen wirklich helfen kann.
Ich sehe mir Ihre Website und Ihre Daten an.
Priorisiert nach Wirkung und Aufwand.
Selbst umgesetzt oder mit Ihrem Team, ohne Mindestlaufzeit.
| Merkmal | Freelancer | Typische Agentur |
|---|---|---|
| Ansprechpartner | Immer derselbe, der auch die Arbeit macht | Oft wechselnd, mit Account-Management dazwischen |
| Kosten | Kein Aufschlag für Account-Management | Overhead und Abstimmungsrunden im Preis |
| Laufzeit | Keine Mindestlaufzeit, jederzeit kündbar | Häufig Mindestlaufzeiten |
| Umsetzung | Selbst umgesetzt oder mit Ihrem Team | Verteilt auf mehrere Personen |
| Sehr großer Umfang | Begrenzt, ein Ansprechpartner | Stärke der Agentur, wenn viele Disziplinen parallel laufen |
Für kurzfristige Einsätze arbeite ich mit Tagessätzen ab 700 €. Längere Projekte und laufende Betreuung kalkuliere ich individuell nach dem kostenlosen Erstgespräch. Sie bekommen vorab ein Angebot mit festem Umfang.
Das hängt davon ab, ob Sie Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen und wie groß Ihr Unternehmen ist. Ich prüfe das mit Ihnen; im Zweifel klären Sie es mit Ihrer Rechtsberatung.
Für kurzfristige Einsätze arbeite ich mit Tagessätzen ab 700 €. Der Aufwand hängt vor allem von der Zahl der Seitentypen und Formulare ab. Nach dem kostenlosen Erstgespräch bekommen Sie ein Angebot mit festem Umfang.
Ich prüfe nach WCAG 2.2 auf Stufe AA. Damit sind auch die Anforderungen der europäischen Norm EN 301 549 abgedeckt, auf die sich das BFSG stützt. Die Norm beruht derzeit auf WCAG 2.1 AA.
Nein. Overlays und Barrierefreiheits-Widgets beheben die Ursachen im Code nicht und können Menschen mit Screenreader sogar stören. Barrierefreiheit entsteht in Struktur, Inhalten und Code.
Eine Seite, die beschreibt, wie barrierefrei Ihre Website ist, wo es noch Einschränkungen gibt und wie Nutzer Barrieren melden können. Für Dienstleistungen, die unter das BFSG fallen, sind solche Angaben Pflicht. Ich erstelle sie mit Ihnen.